Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen 2021: Jetzt bis zum 16. August 2021 bewerben

Umweltministerin Heinen-Esser: Die Aufbereitung industriell vorbelasteter Brachflächen ist eine wichtige Maßnahme des Flächen- und Umweltschutzes

16. Juni 2021

Die Bewerbungsfrist für den Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen läuft noch bis zum 16. August 2021. Bewerben können sich alle Akteure, die sich die schonende Aufbereitung und Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen zum Ziel gesetzt haben.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Bewerbungsfrist für den Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen läuft noch bis zum 16. August 2021. Bewerben können sich alle Akteure, die sich die schonende Aufbereitung und Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen zum Ziel gesetzt haben. Ausgelobt wird der Preis vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung.
 
Der Bodenschutzpreis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken. Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen einer Feier durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 2. Dezember 2021 in Düsseldorf.
 
Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
„Die Aufbereitung industriell vorbelasteter Brachflächen durch Flächenrecycling und Altlastensanierung ist eine wichtige Maßnahme des Flächen- und Umweltschutzes. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung unserer Städte. Dadurch wird die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermindert und Böden und Grundwasser werden vor schädlichen Einträgen geschützt.“, erläutert Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Berücksichtigt werden unter anderem modellhafte Strategien zur Entwicklung brach gefallener Areale, Beiträge zur Innenentwicklung und Standortverbesserung sowie die Berücksichtigung von Ressourcen- und Klimaschutz und Maßnahmen der Klimawandelvorsorge.
 
Teilnahmevoraussetzungen
 
Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie zum Beispiel Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.
 
Eingereicht werden können Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 realisiert wurden und eine erkennbare und konkrete Folgenutzung zeigen. Die Bewerbung erfolgt online über: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html. Bewerbungsschluss ist der 16. August 2021 um 12 Uhr. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einer Fachkommission vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt.
 
Weitere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular finden sich im Internet: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html
 


AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
 
Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 Prozent der Finanzierung auf.
 
Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.
 
Ansprechpartnerin: Sabine Schidlowski-Boos
Telefon: 02324 5094-30    Mobil: 0172 6601827
Telefax: 02324 5094-70    E-Mail: s.boos@aav-nrw.de
Internet: www.aav-nrw.de
 
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Postfach 80 01 47              Werksstraße 15
45501 Hattingen                 45527 Hattingen

 

 

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