Aktuelle Zahlen belegen Bedeutung der Kindertagespflege für unter Dreijährige
Als Beleg für die Bedeutung der Kindertagespflege für die Betreuung der unterdreijährigen Kinder wertete Familienministerin Ute Schäfer die heute veröffentlichten Zahlen des Landesamts für Information und Technik (IT NRW) zur Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
Als Beleg für die Bedeutung der Kindertagespflege für die Betreuung der unterdreijährigen Kinder wertete Familienministerin Ute Schäfer die heute veröffentlichten Zahlen des Landesamts für Information und Technik (IT NRW) zur Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
"Die von IT.NRW gemeldeten Zahlen sind schön, beziehen sich aber auf das abgelaufene Kindergartenjahr mit Stichtag 1. März 2012. Wir kennen aber bereits die Zahlen des vor einigen Wochen begonnenen neuen Kindergartenjahres. Demnach stehen in NRW sogar schon rund 32.600 Plätze in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Im letzten Kindergartenjahr waren es rund 25.500 Plätze. Das macht eine Steigerung um rund 7.000 Plätze in der Kindertagespflege. Diese deutliche Steigerung zeigt, dass die Eltern dieses Angebot für ihre Kleinsten gerne annehmen. Die enge Bindung an eine einzige Betreuungsperson, die Familiennähe und die Überschaubarkeit der Kindergruppe macht die Kindertagespflege gerade für die unterdreijährigen Kinder zu einem attraktiven Angebot", erklärte Schäfer.
Die öffentlich geförderte Kindertagespflege sei eine sehr gute Alternative bei der Betreuung der unter Dreijährigen. Die Kommunen unternähmen mit Unterstützung des Landes enorme Kraftanstrengungen, um den Rechtsanspruch auf Betreuung für die Ein- und Zweijährigen ab August 2013 zu gewährleisten. Kindertagespflege leiste hierbei einen sehr wichtigen und qualifizierten Beitrag.
Hintergrundinformationen
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 117.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Um die für NRW auf dem Bundeskrippengipfel 2007 vereinbarte landesdurchschnittliche Bedarfsquote von 32 Prozent erfüllen zu können, müssen insgesamt rund 144.000 U3-Plätze zur Verfügung stehen. Bis 2013 müssen demnach in Nordhrein-Westfalen noch rund 27.000 Plätze geschaffen werden.
Auf dem Krippengipfel des Bundes 2007 haben Bund, Länder und Kommunen vereinbart, sich die Kosten für den U3-Ausbau zu teilen: Ein Drittel der Kosten sollte vom Bund, ein Drittel von den Ländern und ein Drittel von den Kommunen übernommen werden. Der Bund hat Nordrhein-Westfalen für den Ausbau von U3-Plätzen bis 2013 rund 480 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In Nordrhein-Westfalen wurden bis zum Regierungswechsel 2010 keine eigenen zusätzlichen Landesmittel in den U3-Ausbau investiert. Nach dem Regierungswechsel 2010 hat das Land ein eigenes Landesinvestitionsprogramm zum U3-Ausbau in Höhe von 400 Millionen Euro aufgelegt, das in diesem Haushalt um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt wird.
Darüber hinaus wird das Land bis 2018 die Kommunen beim U3-Ausbau nach derzeitigen Berechnungen mit Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Davon werden rund 1,2 Milliarden durch die Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert.