Im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, Grundstücke für Zwecke des Landes zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten.