„Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen“, erklärten die Familienministerinnen und Familienminister und Senatorinnen und Senatoren der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung.