Ministerin Steffens: Keine Grabsteine aus Kinderarbeit auf Friedhöfen in Nordrhein-Westfalen - Bestattungsgesetz wird novelliert

29. Juni 2012
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Das Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen soll geändert werden. „Wir wollen Friedhofsträgern ermöglichen, die Aufstellung von Grabstei­nen aus ausbeuterischer und Leben zerstörender Kinderarbeit zu ver­bieten“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Außerdem wollen wir die Voraussetzungen schaffen, muslimische Bestattungen zu erleichtern, sowie die immer wieder kritisierte Qualität der Leichenschau wissenschaftlich zu überprüfen", so Steffens weiter.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen soll geändert werden. „Wir wollen Friedhofsträgern ermöglichen, die Aufstellung von Grabstei­nen aus ausbeuterischer und Leben zerstörender Kinderarbeit zu ver­bieten“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Außerdem wollen wir die Voraussetzungen schaffen, muslimische Bestattungen zu erleichtern, sowie die immer wieder kritisierte Qualität der Leichenschau wissenschaftlich zu überprüfen", so Steffens weiter.

Das Kabinett hat auf Vorschlag der Ministerin beschlossen, das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) zu no­vellieren und in einem ersten Schritt die Verbändeanhörung einzuleiten.

Vorgesehener Zeitplan:

Der von Gesundheitsministerin Steffens vorgelegte Entwurf zur Novellie­rung des Bestattungsgesetzes wird jetzt den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, dem Bestatterverband NRW, den Bezirksregie­rungen, den kommunalen Spitzenverbänden, den Religionsgemein­schaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, und den Islamischen Verbänden sowie dem Landesintegrationsrat NRW zugeleitet. Wenn das Ergebnis der Anhörung vorliegt, wird sich das Kabinett nach der Sommerpause erneut mit der Novellierung befas­sen und anschließend dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zuleiten. Das Gesetz soll möglichst im Frühjahr 2013 in Kraft treten.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs:


Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit

Nach Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation verrichten 115 Millionen Kinder in aller Welt Arbeiten, die schädliche Auswirkungen auf ihre Sicherheit, Gesundheit oder sittliche Entwicklung haben. Verlässli­che Angaben darüber, wie viele Kinder unter Verstoß gegen internatio­nale Konventionen an der Herstellung importierter Grabsteine beteiligt sind, existieren nicht. Nach einer Schätzung des Instituts für Ökonomie und Ökumene arbeiten aber allein in der indischen Steinindustrie min­destens 150.000 Kinder.

"Bei vielen Friedhofsträgern, insbesondere im kirchlichen Bereich, be­steht der Wunsch, in ihren Satzungen eine Regelung aufzunehmen zu können, die die Aufstellung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kin­derarbeit verbietet", erklärt  Ministerin Steffens. Die dafür erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ist in dem Gesetzentwurf vorgese­hen. "Es freut mich, diesem Wunsch entsprechen und das Engagement gegen ausbeuterische Kinderarbeit unterstützen zu können", so die Ge­sundheitsministerin weiter.

Ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Rechtgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Landesgesetzgeber für diese Materie eine Regelungskompetenz hat. Das Gutachten ist im MGEPA-Internet­auftritt unter www.mgepa.nrw.de/gesundheit/versorgung/bestattungswesen zu finden.

Islamische Bestattungen

Kommunen sollen gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religi­ösen Vereinen (Übernehmer) die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes übertragen  können, wenn die Übernehmer den dauerhaften Betrieb sicherstellen können. Dadurch können die Übernehmer nach ihrem Brauchtum ausgerichtete Bestattungen "aus einer Hand" und im eigenen Namen anbieten.

"Ich gehe davon aus, dass sich muslimische Bürgerinnen und Bürger zunehmend in Deutschland bestatten lassen möchten, damit die Grab­stätten in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder liegen, die hier leben" zeigt sich Ministerin Steffens überzeugt und führt weiter aus: "Mit die­sem gesetzgeberischen Signal möchten wir eine stärkere Zusammenar­beit in diesem Bereich fördern."

Verbesserung der Qualität der Leichenschau

Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die Qualität der äuße­ren Leichenschau, die seit vielen Jahren in ganz Deutschland in der Kri­tik steht, wissenschaftlich zu überprüfen und in Modellen neue Verfah­ren zu erproben.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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