Es geht weiter voran beim Wiederaufbau

Ministerin Ina Brandes besucht Baustellen in der Region Ville-Eifel

18. November 2021
PHB Straßenbau Reparatur

Die Unwetterkatastrophe Mitte Juli hat an den Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen erhebliche Schäden verursacht. Das Land hat unmittelbar nach dem Unwetter mit dem Wiederaufbau begonnen, der weiterhin in vollem Gange ist.

Verkehr

Die Unwetterkatastrophe Mitte Juli hat an den Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen erhebliche Schäden verursacht. Das Land hat unmittelbar nach dem Unwetter mit dem Wiederaufbau begonnen, der weiterhin in vollem Gange ist.

Um sich persönlich ein Bild vom Fortschritt des Wiederaufbaus zu machen, hat Verkehrsministerin Ina Brandes am Donnerstag, 18. November 2021, mehrere Baumaßnahmen in der Region Ville-Eifel besucht. Dazu zählt in Erftstadt die seit Ende Oktober abgeschlossene Sanierung der wichtigen Verkehrsachse B265. Zudem hat Ministerin Ina Brandes den Kreis Euskirchen und den Rhein-Sieg-Kreis besucht: Dort errichtet Straßen.NRW unter anderem zwei Brücken im Eiltempo.

„Das Ausmaß der Schäden nach der Unwetterkatastrophe im Juli macht uns bis heute betroffen. Zugleich ist es beeindruckend, wie hier Brücken und Straßen in nur wenigen Monaten aufgebaut werden, damit sie von den Menschen wieder genutzt werden können. Diese Energieleistung gelingt mit hohem Arbeitseinsatz, guter Planung und modernster Bautechnik. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten! Die Landesregierung setzt alles daran, dass Hilfe schneller ankommt und auch spürbar wirkt. Deshalb setzen wir uns zum Beispiel für mehr Tempo bei Planung und Bau von Infrastruktur ein. Denn Mobilität gehört zur Grundversorgung der Menschen und sie bedeutet individuelle Freiheit.“

Von zunächst 220 Straßensperrungen in Zuständigkeit von Straßen.NRW nach der Unwetterkatastrophe sind rund 95 Prozent wieder aufgehoben, in Bau oder die Sanierung ist beauftragt. Bei den verbliebenen Fällen wird auf Hochtouren gearbeitet, um den Wiederaufbau zu vollenden.

Land sorgt für schnellere Verfahren

Um schnell voranzukommen, hat das Land dafür gesorgt, dass Ersatzneubauten ohne weitere Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen gebaut werden können, selbst dann, wenn Anpassungen an aktuelle Standards erforderlich sind. Bis zu einem Volumen von 5,3 Millionen Euro können Aufträge nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne Ausschreibungsverfahren direkt vergeben werden.

„Wir haben die meisten Sperrungen wieder aufgehoben und arbeiten mit Hochdruck an den noch verbleibenden Maßnahmen. Hierbei handelt es sich größtenteils um den Ersatzneubau von Bauwerken“, betonte Straßen.NRW-Direktorin Dr. Petra Beckefeld und ergänzte: „Der Wiederaufbau bleibt in unserem Fokus, bis alle Schäden vollständig beseitigt sind.“

Bei ihrem Besuch in Erftstadt, Weilerswist und Swisttal verschaffte sich Verkehrsministerin Ina Brandes einen Überblick über die folgenden Projekte:

  • B265 Erftstadt-Liblar/-Blessem

Die Flutkatastrophe hat die Bundesstraße B265 bei Erftstadt enorm getroffen. Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der wichtigen Verkehrsroute wurden rund 22.000 Quadratmeter Fahrbahn und 3.500 Meter Entwässerungsleitungen gereinigt, 3.400 Tonnen kontaminierter Boden entsorgt sowie 1.000 Meter Schutzplanken erneuert. Im Zuge der Sanierung wurden die Fahrbahnen neu hergestellt. Außerdem wurden neue Schilder und Lärmschutzwände errichtet. Erste Teilstrecken konnten bereits Anfang September freigegeben werden. Seit Ende Oktober ist die gesamte B265 wieder offen.

  • L181 Weilerswist-Lommersum

Durch das Hochwasser der Erft wurde die Fahrbahn der Landesstraße L181 im Bereich Weilerswist-Derkum unterspült und muss komplett neu hergerichtet werden. Zusätzlich muss das Brückenbauwerk über die Erft erneuert werden. Die alte Brücke ist mittlerweile abgerissen. Zurzeit laufen die finalen Arbeiten für die Herstellung der Widerlager für das neue Brückenbauwerk.

Als nächstes werden die bereits im Werk hergestellten Fertigteile für den Überbau aufgelegt und die Brückenplatte hergestellt. Nach Fertigstellung dieser Brücke erfolgt der Anschluss des Straßenbaues. Die Verkehrsfreigabe wird für Anfang 2022 geplant.

  • L182 Ersatzneubau Swistbachbrücke in Swisttal-Heimerzheim

Die Fahrbahn der Landesstraße war unmittelbar nach dem Hochwasser im Bereich der Swistbachbrücke eingebrochen. Einige Tage später stürzte auch die Brücke ein, nachdem eines der Brückenwiderlager durch den angestiegenen Swistbach unterspült wurde und nachgab. In Folge dessen brach das gesamte Bauwerk zusammen. Nachdem die alte Brücke beseitigt worden war, wurde am 21. September mit dem Neubau der Swistbachbrücke begonnen. Die neue Konstruktion wird nach einer innovativen Methode mit Fertigteilen hergestellt. Dadurch wird Zeit gespart. So konnte bereits Anfang November damit begonnen werden, die Fahrbahnplatte zu bauen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2022 geplant.

Hintergrund:

Um insgesamt mehr Tempo bei Planung und Bau von Infrastrukturprojekten zu machen, hat das Land das „Infrastrukturpaket II“ in den Landtag eingebracht. Konkret geht es unter anderem um folgende Maßnahmen im neuen Infrastrukturpaket der Landesregierung:

  • Ersatzneubauten brauchen kein Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die Änderungen an den Straßen und Brücken rein konstruktive Anpassungen an aktuelle Regelwerke (besonders Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse) betreffen. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen kann somit bei Ersatzneubauten künftig ohne vorherige Planfeststellung bauen. So kann deutlich Zeit bei der Planung und Umsetzung dringend benötigter Verkehrsinfrastruktur eingespart werden. In den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten wird bereits jetzt diese Maßnahme derzeit noch als Ausnahme angewandt, um schnell zu helfen – künftig wird sie gesetzliche Regel.
  • Baustellen können schneller begonnen werden, weil vorbereitende Maßnahmen schon während des Planfeststellungsverfahrens erlaubt sind. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zurückgebaut werden können. Das heißt: Es geht künftig mit dem Bau von Straßen und Brücken schon los, obwohl formal noch kein Baurecht vorliegt.

 

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