Rund 155.000 Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder stehen in diesem Kindergartenjahr in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder – also die Kinder, die seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben – beträgt die Versorgungsquote rund 52,9 Prozent. Bezieht man die unter einjährigen Kinder in die Berechnung mit ein, dann hat NRW eine Versorgungsquote von rund 35,4 Prozent.