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Minister Pinkwart: Die Zukunft der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen gemeinsam gestalten

Über die Zukunft der Energieversorgung haben sich heute (11. Februar 2019) auf Einladung von Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart erneut 60 Vertreter der nordrhein-westfälischen Industrie- und Energiewirtschaft, der Verbände, der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht. Beim zweiten Energiegipfel im Wirtschaftsministerium ging es auch um die Auswirkungen der kürzlich vorgestellten Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung auf Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Impulse des Gipfels sowie die Ergebnisse aus den Beratungen in Facharbeitsgruppen werden in die künftige Energieversorgungsstrategie des Landes einfließen. Diese soll noch im ersten Halbjahr vorliegen.

Rund 40 Millionen Euro zur Vorsorge für den Krisenfall für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

Zur Verbesserung der Versorgung mit Strom in Notsituationen stellt die Landesregierung den voll- und teilstationären Einrichtungen der Pflege und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (zum Beispiel bestimmten Wohneinrichtungen für behinderte Menschen) 39,495 Millionen Euro zur Verfügung.

Minister Laumann: Nordrhein-Westfalen geht mutig voran

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, den nordrhein-westfälischen Ärztekammern sowie Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen die wesentlichen Inhalte des Entwurfs des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

NRW liefert Know-how für den Bund

Die in Nordrhein-Westfalen modellhaft erprobte Akademisierung von Pflege- und Gesundheitsberufen hat alle an sie gestellten Erwartungen erfüllt. Fünf Jahre nach Einführung von elf Modellstudiengängen in Pflege- und Gesundheitsberufen an sieben Hochschulen in NRW ist dies das abschließende Ergebnis der begleitenden wissenschaftlichen Bewertung, die in Berlin vorgestellt wurde.

  • Pressemitteilung
  • 07.06.2013

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will ein bundesweites Vorgehen gegen die steigende Zahl von Strom- und Gassperren und hat deshalb eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. „Es ist alarmierend, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Energierechnung nicht zahlen können, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Einbringung der Bundesratsinitiative. Strom- und Gassperren sind unsozial und stellen eine existenzielle Bedrohung dar, deswegen haben wir der Energiearmut den Kampf angesagt und wollen auch die Zahl der Energiesperren reduzieren“. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin erklärte, es müssten dringend zusätzliche rechtliche Regelungen getroffen werden, um die betroffenen Haushalte zu entlasten: „Wer Energiearmut vermeiden will, muss im Vorfeld handeln und die Budgetkompetenz und das Wissen der Verbraucherinnen und Verbraucher über Energie stärken.“

  • Pressemitteilung
  • 20.02.2015
Rund jedes zweite Kind über einem Jahr wird betreut

Rund 155.000 Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder stehen in diesem Kindergartenjahr in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Das ist gegenüber 2010 mit rund 88.000 Plätzen eine Steigerung von rund 75 Prozent. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder – also die Kinder, die seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben – beträgt die Versorgungsquote rund 52,9 Prozent. Bezieht man die unter einjährigen Kinder in die Berechnung mit ein, dann hat NRW eine Versorgungsquote von rund 35,4 Prozent.

  • Pressemitteilung
  • 18.06.2014

Der VGH hat über die Rechtmäßigkeit einer gestaffelten Tarifanpassung für 2013 und 2014 bei Beamtinnen und Beamten verhandelt. Dazu erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Landesregierung wurde in der mündlichen Verhandlung am 18. Juni 2014 vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung umfassend darzulegen. Sie ist davon überzeugt, dass die in dem Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 vorgenommene gestaffelte Anpassung sozial gerecht ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden und durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Schuldenbremse und einer Reihe weiterer Gründe war die Landesregierung gehalten, einen Konsolidierungspfad vorzuschlagen und auch einzuhalten. Unzweifelhaft hat der Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung einen weiten Ermessensspielraum. Hiervon hat der Gesetzgeber nach einem umfassenden Abwägungsprozess mit dem vorliegenden Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 in zulässiger Weise Gebrauch gemacht. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bleibt im Übrigen abzuwarten.“

In Gelsenkirchen startet nach Köln, Duisburg und Dortmund die landesweit vierte Clearingstelle zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Zuwanderern mit ungeklärtem Versicherungsstatus. Vor allem bei Personen, die aus Südosteuropa einreisen, aber auch bei Menschen aus Drittstaaten ergeben sich immer wieder Probleme bei der medizinischen Versorgung im Regelsystem, weil unklar ist, wer die Kosten trägt. Mit der Einrichtung von insgesamt fünf durch das Land geförderten Clearingstellen soll modellhaft erprobt werden, wie die Gesundheitsversorgung für diesen Personenkreis schneller verbessert und der Versicherungsstatus zügiger geklärt werden kann.