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Klare Strukturen für Impfungen der 12- bis 17-Jährigen sowie für Auffrischungsimpfungen / Koordinierende Covid-Impfeinheiten (KoCI) übernehmen ab Oktober Impfkoordination

Die Landesregierung weitet die Impfangebote gegen COVID-19 in Nordrhein-Westfalen weiter aus: Nachdem sich die Ständige Impfkommission (STIKO) in einem am Montag (17. August 2021) veröffentlichten Empfehlungsentwurf nunmehr für eine allgemeine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen ausspricht, wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung umgehend per Erlass dafür sorgen, dass alle Impfzentren entsprechende Impfangebote schaffen.

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  • 28.01.2013

Wie können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa künftig leichter und fairer grenzüberschreitend arbeiten? Vor welchen Herausforderungen stehen die Krisenländer, die Finanzhilfen aus Mitteln der EU und des IWF bekommen, und damit Europa insgesamt? Über diese Kernfragen diskutierten rund 50 Arbeits- und Sozial-Richterinnen und Richter aus Europa mit Experten aus Wissenschaft und Praxis bei der Tagung „Soziale Dimension Europas“ im Düsseldorfer Arbeits- und Sozialministerium. Themen der zweitägigen Veranstaltung, die von der Europaministerin und dem Arbeitsministerium Nordrhein-Westfalen unterstützt wurde, waren unter anderem faire Mobilität ohne Sozialdumping, die arbeitsrechtlichen Entwicklungen in einzelnen EU-Staaten und ihre Auswirkungen auf den europäischen Arbeitsmarkt.

Minister Laumann: Signal der Unterstützung in der aktuell besonders schwierigen Situation

Die Landesregierung stellt den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern weitere 192 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms für Investitionen im Kontext der Corona-Pandemie zusätzlich zur Verfügung. Bereits im Jahr 2020 wurde den Krankenhäusern rund 750 Millionen Euro im Rahmen des Sonderprogramms bereitgestellt.

  • Pressemitteilung
  • 15.07.2013

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 nahm das Land NRW insgesamt 22,7 Milliarden Euro Steuern ein. Damit flossen 4,1 Prozent mehr in die Landeskasse als im Vorjahreszeitraum, in dem 21,8 Milliarden erreicht wurden. Der Zuwachs liegt leicht über der prognostizierten Steigerung von 3,3 Prozent, die dem Haushaltsplan für das Jahr 2013 zugrunde liegt. „Unsere Halbjahresbilanz 2013 zeigt erneut, dass wir die Einnahmen realistisch schätzen - auch wenn die ersten sechs Monate noch keine belastbaren Rückschlüsse auf das Gesamtjahr zulassen“, erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Bis Ende 2013 sieht der Haushaltsplan Steuereinnahmen von 44,8 Milliarden Euro vor. Die weiterhin gute Lage auf dem Arbeitsmarkt führte zwischen Januar und Juni 2013 zu einem Anstieg der Lohnsteuereinnahmen von 5,9 Prozent auf 7,3 Milliarden Euro.

  • Pressemitteilung
  • 28.06.2013

Nach entsprechenden Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt hat die Landesregierung nun auch für den ersten der beiden militärischen Flugplätze, den Flugplatz Nörvenich, in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt. Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone. In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zu tragen. In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten. In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen. Diese sind vom Bauherrn zu tragen.

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  • 07.11.2013

Die NRW-Landesregierung hat für den Flugplatz Geilenkirchen in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt. Nach entsprechenden Regelungen für die zivilen Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt sowie für den militärischen Flugplatz Nörvenich hat die Landesregierung nun auch für den zweiten der beiden militärischen Flugplätze einen Lärmschutzbereich festgelegt. Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt. Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.

  • Pressemitteilung
  • 07.09.2023
Bund strebt Verzahnung mit nordrhein-westfälischer Initiative für Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung an

Mobilität im ländlichen Raum, grenzüberschreitende Rettungsdienste oder das Digitale Bürgerbüro: In Reallaboren können Technologien und Innovationen, die gesetzlich an Grenzen stoßen oder noch nicht rechtlich verankert sind, in realen Umgebungen erprobt werden.