„Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in alle Kommunalvertretungen hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien in den Gemeinden, Kreisen und Städten geführt“, kommentiert Ministerin Ina Scharrenbach.