Rechtssicherheit für junge Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe

Minister Jäger: Eine qualifizierte Ausbildung ist ein wesentlicher Faktor für gelungene Integration

30. Juni 2015

Ab sofort können die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden jungen Flüchtlingen, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine Duldung aussprechen. „Damit schaffen wir zu Beginn des Ausbildungsjahres Rechtsicherheit für die Ausbildungsbetriebe und die jungen Flüchtlinge. Zusätzlich erkennen wir die Integrationsbemühungen und das Engagement der jungen Menschen an“, betonte Innenminister Jäger.

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Ab sofort können die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden jungen Flüchtlingen, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine Duldung aussprechen. „Damit schaffen wir zu Beginn des Ausbildungsjahres Rechtsicherheit für die Ausbildungsbetriebe und die jungen Flüchtlinge. Zusätzlich erkennen wir die Integrationsbemühungen und das Engagement der jungen Menschen an“, betonte Innenminister Jäger.
 
Arbeitsminister Guntram Schneider erklärte: „Wir schöpfen in Nordrhein-Westfalen damit die Möglichkeiten, die das Land hat, aus und ermöglichen jungen Menschen hier eine Ausbildung zu beginnen und abzuschließen. Damit haben auch die Unternehmen eine Planungssicherheit. Sicher, besser wäre es, wenn der Bund für eine klare rechtliche Regelung sorgen würde. Darüber verhandeln wir noch. Aber als Land setzen wir ein klares, integrationspolitisches Signal.“
 
Das Innenministerium weist in seinem Schreiben an die NRW-Ausländerbehörden darauf hin, dass die Duldung im begründeten Einzelfall schon von Beginn an und für die Dauer der gesamten Berufsausbildung erteilt werden kann. Die Ausländerbehörden können in diesem Zusammenhang ihr Ermessen nutzen.
 
Damit greift Nordrhein-Westfalen eine von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung dargelegte Rechtsauffassung auf. Die Bundesregierung stellte klar, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung zu den dringenden persönlichen Gründen zählt und eine Duldung daher bereits nach geltender Rechtslage erteilt werden kann.
 
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen.html

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