NRW-Polizei will Blutproben bei Alkoholsündern überflüssig machen

Innenminister Jäger unterstützt bundesweites Forschungsprojekt zur Atemalkoholanalyse

1. September 2015

Nordrhein-Westfalen will die verpflichtende Blutentnahme bei Alkoholsündern in Zukunft überflüssig machen. Innenminister Ralf Jäger sieht im Atemalkoholtest eine beweissichere Alternative bei Straftaten im Straßenverkehr.

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Nordrhein-Westfalen will die verpflichtende Blutentnahme bei Alkoholsündern in Zukunft überflüssig machen. Innenminister Ralf Jäger sieht im Atemalkoholtest eine beweissichere Alternative bei Straftaten im Straßenverkehr. „Eine Blutprobe ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich heute vermeiden lässt. Eine Atemprobe dagegen kann jeder verkraften“, erklärte er in Düsseldorf. Der Innenminister unterstützt deshalb ein bundesweites Forschungsprojekt der Hochschule der sächsischen Polizei, das heute startet. Die Studie soll beweisen, dass die Atemalkoholanalyse eine gerichtsfeste Alternative zu Blutproben in Verkehrsstrafverfahren darstellt. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten hat sich die Atemalkoholanalyse bereits bewährt.
 
Die Polizei beteiligt sich mit 21 Kreispolizeibehörden an dem Projekt. Dabei handelt es sich um Aachen, Bonn, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Köln, Krefeld, Mettmann, Mönchengladbach, Oberbergischer Kreis, Oberhausen, Rhein-Erft Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg Kreis, Viersen, Wesel und Wuppertal. Hier werden Beschuldigte nach Alkoholfahrten gebeten, auch zwei freiwillige Atemalkoholproben abzugeben. Die Ergebnisse werden anonymisiert an die Hochschule weitergeleitet und dort ausgewertet. Als Untersuchungszeitraum ist ein Jahr vorgesehen.
 
Der Test mit einem Analysegerät bieten dem Verkehrssünder auch die Vorteile, dass zukünftig seine Wartezeit bei der Polizei verkürzt wird und der Alkoholwert sofort feststeht. Außerdem entfallen die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung, die der Betroffene trägt. Bei Werten unter 1,1 Promille ist die Atemalkoholanalyse schon seit etlichen Jahren selbstverständlich. Ergibt bei einer Verkehrskontrolle der Atemalkoholvortest einen Wert über 1,1 Promille, muss der Betroffene derzeit mit auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt frühestens nach einigen Tagen vor.
 
Ralf Jäger bedauerte, dass eine bundesweite Regelung zur Atemalkoholanalyse, auf die sich die Parteien bei ihren Koalitionsverhandlungen in Berlin geeinigt haben, noch nicht umgesetzt wurde. „Die neue Studie kann der aktuellen Diskussion einen wichtigen Impuls geben und diese weiter vorantreiben“, ist der Innenminister überzeugt. In anderen europäischen Ländern wird die Atemalkoholanalyse schon lange ganz selbstverständlich bei Verkehrsstraftaten angewendet.
 

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