Neues Tariftreue- und Vergabegesetz führt Bestbieterprinzip und höhere Bagatellgrenze ein

Minister Duin: Das Land vereinfacht die Vergabe und entlastet Unternehmen und öffentliche Auftraggeber von Bürokratie

17. März 2016

Um die bürokratischen Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber deutlich zu reduzieren, hat die Landesregierung eine Vereinfachung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) beschlossen. Auch künftig wird die öffentliche Hand soziale und ökologische Aspekte beim Einkauf berücksichtigen.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Um die bürokratischen Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber deutlich zu reduzieren, hat die Landesregierung eine Vereinfachung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) beschlossen. Auch künftig wird die öffentliche Hand soziale und ökologische Aspekte beim Einkauf berücksichtigen. Gleichzeitig wird durch die Erhöhung der Bagatellgrenze von 500 auf 5.000 Euro und die Einführung des Bestbieterprinzips der bürokratische Aufwand erheblich verringert.
 
Künftig muss nur der Gewinner der Ausschreibung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen vorlegen. Alle übrigen Bieter sind davon befreit. Die öffentlichen Auftraggeber müssen nur ein Angebot prüfen.
 
Minister Garrelt Duin: „Diese intelligente Lösung entlastet die nordrhein-westfälischen Unternehmen ebenso von bürokratischen Pflichten wie die Vergabestellen. Das Bestbieterprinzip und die auf 5000 Euro verzehnfachte Bagatellgrenze eröffnen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die Chance, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Eines steht fest: Das Land ist und bleibt ein fairer Auftraggeber. Zu dieser Fairness gehört es auch, den Mittelständlern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.“
 
Zudem soll die Vergabe nach dem Willen der Landesregierung durch ein Siegel-System zur Erbringung sämtlicher Nachweise vereinfacht und standardisiert werden. Das neue TVgG schafft dafür die gesetzliche Grundlage. Darüber hinaus wird eine Servicestelle eingerichtet, die die Öffentlichkeit in allen Fragen rund um die Anwendung des Gesetzes kostenlos berät.
 
Im nächsten Schritt werden die Clearingstelle Mittelstand sowie die Kommunalen Spitzenverbände angehört, bevor die Landesregierung den Gesetzentwurf dem Landtag für weitere Beratungen und zur Beschlussfassung zuleitet.

Kontakt

Pressekontakt

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-204
E-Mail: presse [at] mwide.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de