Ministerin Steffens: Zuwanderung als Chance für Pflege- und Gesundheitsberufe nutzen – Bund muss Ausbildungs-, Integrations- und Qualifizierungspakt koordinieren

Bei uns besteht ein großer Fachkräftebedarf im Gesundheits- und Pflegesektor

27. November 2015

Bund, Länder und Kommunen stehen angesichts der vielen Flüchtlinge vor gewaltigen Aufgaben. Die Zuwanderung bietet aber auch große Chancen für unser Land gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und mit Blick auf die Situation auf unseren Arbeitsmarkt, nicht zuletzt in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

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Bund, Länder und Kommunen stehen angesichts der vielen Flüchtlinge vor gewaltigen Aufgaben. Die Zuwanderung bietet aber auch große Chancen für unser Land gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und mit Blick auf die Situation auf unseren Arbeitsmarkt, nicht zuletzt in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
 
„Viele oft junge und motivierte Menschen kommen in diesen Monaten zu uns. Einige von ihnen werden vielleicht bereits Erfahrungen oder eine Ausbildung im Gesundheitswesen aus ihren Herkunftsländern mitbringen. Bei uns besteht ein großer Fachkräftebedarf im Gesundheits- und Pflegesektor. Wir müssen das zusammenbringen und diese Chance nutzen. Angesichts steigender Flüchtlingszahlen brauchen wir zügig einen vom Bund koordinierten  Ausbildungs-, Integrations- und Qualifizierungspakt ´Pflege- und Gesundheitsfachberufe´“, erklärte Ministerin Barbara Steffens im Bundesrat in Berlin.
 
Orientierung und Beispiel biete die zum Jahresende auslaufende bundesweite „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“. Die Neuauflage eines Ausbildungspakts biete die Chance, Ausbildung und Fachkräftesicherung mit dem besonderen Schwerpunkt Integration verbinden zu können. Für die gelungene Integration sei neben der Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und grundlegender kultureller Werte die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt der zentrale Baustein. Steffens: „Wir dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen, sondern müssen den Menschen zügig eine Perspektive bieten.“
 
Benötigt werden aber mehr und ganz neue Instrumente der berufsbezogenen Sprachförderung und der passgenauen Ausbildung, so die Ministerin. Im Rahmen eines von der Bundesregierung koordinierten, bundesweiten Ausbildungspakts müssen die Qualifizierungsbedarfe und Instrumente identifiziert werden, die für die Flüchtlingsintegration in die Pflege- und Gesundheitsfachberufe erforderlich sind. Anschließend müsse festgelegt werden, von wem welche Beiträge zur Umsetzung und Finanzierung geleistet werden müssen.
 
Ministerin Steffens: „Wir dürfen allerdings keine Abstriche bei der erforderlichen Qualifikation machen. Der Ausbildungs-, Integrations- und Qualifizierungspakt darf nicht unter der Überschrift ,Pflege kann jede und jeder‘ laufen. Dies würde die gesellschaftliche Anerkennung der Pflege- und Gesundheitsberufe - um die wir sonst so engagiert an vielen Stellen kämpfen - untergraben. Aber ich bin mir sicher, dass wir unter den Flüchtlingen viele Menschen finden, die geeignet und interessiert sind, einen Beruf im Pflege- oder Gesundheitsbereich zu ergreifen. Wenn Flüchtlinge ein Teil unseres Gesundheits- und Pflegesystems werden, wenn die Lebens- und Pflegequalität der Mütter, Väter, Großeltern, Partnerinnen und Partner oder anderer Nahestehender durch Flüchtlinge gestärkt, gestützt und durch ein Mehr an Pflegekräften menschlicher wird, ist das gelungene Integration.“
 
Folgende Handlungsfelder sollten insbesondere in den Blick genommen werden:

  • Einführung einheitlicher Standards zur Erfassung der Qualifikationen im Bereich der Pflege- und Gesundheitsberufe von Flüchtlingen.
  • Entwicklung eines Kompetenzfeststellungsverfahrens für Gesundheitsberufe, mit dem überprüft werden kann, welche Qualifikation bereits vorhanden ist und welcher Nachschulungsbedarf besteht, ob die Durchführung eines Berufsanerkennungsverfahrens überhaupt sinnvoll oder ob eine vollständig neue Ausbildung erforderlich ist. Die Kompetenzfeststellung sollte eine konkrete Empfehlung für einen Qualifizierungsweg und ggfs. eine Empfehlung für konkrete begleitende Maßnahmen (Sprachschulung, Integrationskurs, etc.) zum Ergebnis haben.
  • Prüfung, ob und wie der Zugang zu den Gesundheitsberufen ermöglicht werden kann, auch wenn die erforderlichen formalen Qualifikationen wegen fehlender Papiere nicht nachgewiesen werden können bzw. nicht passgenau vorliegen (z.B. durch Kompetenzfeststellungsverfahren). 
  • Information über das Berufsfeld Pflege- und Gesundheit, Beratung und Begleitung von Flüchtlingen in Ausbildung.
  • Einführung professioneller „Jobpaten“ in ausreichender Anzahl, die Flüchtlinge intensiv von der Berufswahl bis zum Einstieg in den Beruf begleiten.
  • Erarbeitung bundesweiter Rahmenempfehlungen für Ausbildungen sowie Qualifizierungs-/Umschulungsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsfachberufe, um den speziellen Bedarfen der Flüchtlinge gerecht zu werden.
  • Entwicklung und Förderung von innovativen Ausbildungskonzepten (Teilzeitausbildungsmodelle, die mit Sprach- und Integrationskursen verknüpft werden) durch den Bund.
  • Umschulungsmaßnahmen durch die Arbeitsverwaltung müssen auch ab 2016 für die gesamte Dauer der Ausbildung von drei Jahren gefördert werden können. Daher muss der Bund die Befristung der dreijährigen Weiterbildungsförderung nach § 131b SGB III auf den 31.03.2016 aufheben oder zumindest verlängern. 

 
Hintergrundinformation:

Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege wurde am 13. Dezember 2012 mit der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ der erste bundesweite Ausbildungspakt für den Bereich der Altenpflege gestartet. Die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege läuft im Dezember 2015 aus. Zu den Partnern der Offensive zählen neben den Bundesministerien die Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die Wohlfahrtsverbände, die Verbände der privaten Einrichtungsträger, die Berufs- und Fachverbände, die Kostenträger, die kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaft ver.di sowie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Zu den konkreten Zielvereinbarungen gehörten unter anderem die stufenweise Steigerung der Ausbildungszahlen um jährlich zehn Prozent bis 2015 und die Wiedereinführung der dreijährigen Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit während der Laufzeit der Offensive.
 
Durch die Einführung der Altenpflegeumlage im Jahr 2012 ist es in Nordrhein-Westfalen gelungen, gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten, die Zahl der landesgeförderten Schülerinnen und Schüler in drei Jahren um rund 70 Prozent auf rund 16.600 zu steigern. NRW hat die Förderung der Fachseminare für Altenpflege gesetzlich verpflichtend ausgestaltet und die Haushaltsmittel auf rund 60 Millionen Euro verdoppelt. Mit den Erfolgen dürfte NRW einen erheblichen Beitrag zum Gesamterfolg der Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative geleistet haben. Aber auch andere Länder haben sich erfolgreich engagiert.
 

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