Ministerin Schäfer zum Ende des Betreuungsgeldes: Freiwerdende Mittel zielgerichtet für Kinderbetreuung einsetzen

Das Betreuungsgeld sollte nicht unmittelbar ausgesetzt werden, sondern auslaufen

21. Juli 2015

Jetzt muss vor allem sichergestellt werden, dass die Mittel, die bislang jährlich im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld zur Verfügung stehen, zielgerichtet in den weiteren Ausbau und in qualitative Verbesserungen des Betreuungsangebotes in den Ländern investiert werden, zum Beispiel für eine bessere Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erklärt die nordrhein-westfälische Familienministerin Ute Schäfer:
 
„Ich habe bereits bei der Einführung im Jahr 2013 gesagt: Das Betreuungsgeld ist ein familien- und gesellschaftspolitisch unsinniges Instrument. Nach dem heutigen Urteil des Bundesfassungsgerichtes wissen wir, dass es auch verfassungswidrig ist.
 
Jetzt muss vor allem sichergestellt werden, dass die Mittel, die bislang jährlich im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld zur Verfügung stehen, zielgerichtet in den weiteren Ausbau und in qualitative Verbesserungen des Betreuungsangebotes in den Ländern investiert werden, zum Beispiel für eine bessere Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen.
 
Damit schaffen wir die Grundlage für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit und fördern zugleich die von den Eltern gewünschte bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
 
Klar ist aber auch, dass für Eltern, die für ihr Kind derzeit schon Betreuungsgeld beziehen, Vertrauensschutz gelten muss: Das Betreuungsgeld sollte nicht unmittelbar ausgesetzt werden, sondern auslaufen.“

 

Kontakt

Pressekontakt

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Telefon: 0211 837-2417
E-Mail: presse [at] mkffi.nrw.de

Bürgeranfragen

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Telefon: 0211 837-02
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de