Ministerin Löhrmann: Wir setzen die Empfehlungen des Runden Tisches um

Schulausschuss beschließt Entlastungen für G8

13. Mai 2015

Der Schulausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat Maßnahmen zur Entlastung von Schülerinnen und Schülern im verkürzten achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium verabschiedet. Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Der Schulausschuss hat heute den Weg für die Umsetzung wesentlicher Empfehlungen des Runden Tisches frei gemacht.“

Schule und Bildung

Der Schulausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat Maßnahmen zur Entlastung von Schülerinnen und Schülern im verkürzten achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium verabschiedet. Schulministerin Sylvia Löhrmann dankte den Ausschussmitgliedern für die engagierte Debatte: „Der Schulausschuss hat heute den Weg für die Umsetzung wesentlicher Empfehlungen des Runden Tisches frei gemacht. Damit ist der Grundstein gelegt, dass die Entlastungen im achtjährigen Bildungsgang für die Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 greifen können. Die Gymnasien haben Planungssicherheit und können sich an dem nun gesteckten Rahmen orientieren und sich Schritt für Schritt weiterentwickeln.“ Für die Weiterentwicklung des achtjährigen Bildungsgangs war eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI) notwendig geworden. Nach der Beteiligung der Verbände und der Gymnasien wurden im Konsens mit den Beteiligten des Runden Tisches die Rückmeldungen weitestgehend berücksichtigt und in die Endfassung eingearbeitet. Nun hat der Schulausschuss der entsprechenden Verordnung zur Änderung der APO-SI zugestimmt.
 
Die Änderung der APO-SI beinhaltet im Wesentlichen:

  • eine Neuausrichtung der Ergänzungsstunden: Alle Ergänzungsstunden dienen ausschließlich der individuellen Förderung, fünf der insgesamt 12 Ergänzungsstunden sind nicht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend;
  • eine Lockerung der Fächerbindung in Klasse 9: In der Klasse 9 müssen derzeit alle natur- und alle gesellschaftswissenschaftlichen Fächer unterrichtet werden, um eine Wahlentscheidung für die Oberstufe zu erleichtern. Diese Fächerbindung wird aufgehoben werden, ohne den Stundenumfang insgesamt zu vermindern;
  • eine intensivere Beratung der Schülerinnen und Schüler während der gesamten Schullaufbahn: Informations- und Beratungspflichten sind fortan bereits in den Klassen 5 bis 8 gegeben. Damit wird die Schullaufbahnberatung auch im Anschluss an die Erprobungsstufe intensiviert. Für die Klassen 9 und 10 wird der Informationsauftrag präzisiert;
  • eingeführt wird außerdem die Möglichkeit, eine Nachprüfung zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses nach Klasse 9 am Gymnasium abzulegen.
 
Die jetzt vorliegende Änderung der APO-SI ist einer von mehreren Schritten, um die Empfehlungen des Runden Tisches zu G8/G9 umzusetzen. Weitere Entlastungen ergeben sich durch den Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, 5-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“, der ebenfalls zum Schuljahr 2015/16 in Kraft treten soll. Er sieht folgende Änderungen vor:
  • Die Hausaufgaben werden begrenzt. Künftig sollen Tage mit Nachmittagsunterricht grundsätzlich hausaufgabenfrei sein. Auch der Umfang der Hausaufgaben wird begrenzt. Sie sollen, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 5-7 in 60 Minuten; für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten. An Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben künftig so in das Ganztagskonzept integriert werden, dass es möglichst keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zuhause erledigt werden müssen.
  • Der Nachmittagsunterricht wird für Schulen, die nicht gebundene Ganztagsschulen sind, begrenzt. In den Klassen 5 bis 7 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht künftig grundsätzlich nur noch an höchstens einem Nachmittag, in den Klassen 8 und 9 an höchstens zwei Nachmittagen zulässig.
  • Die wöchentliche Zahl von Klassenarbeiten wird begrenzt. In der Sekundarstufe I dürfen künftig nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig.
 
Darüber hinaus soll es auch Entlastungen für Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe durch neue Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-GOSt) geben. Vorgesehen ist, dass die Vertiefungskurse zur individuellen Förderung genutzt werden sollen, so dass auch hier Lernzeiten in den Unterricht integriert werden können.
 
Schulministerin Löhrmann erklärte: „Die Maßnahmen, die den gemeinsam getroffenen Empfehlungen des Runden Tisches entsprechen, sind in der Verbändebeteiligung überwiegend begrüßt worden. Wir haben in vielen Gesprächen von den Verbänden und auch aus den Schulen viele wichtige Hinweise und hilfreiche Änderungsvorschlage erhalten. Diese haben wir im Konsens mit unseren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern am Runden Tisch berücksichtigt. Ich danke allen für diesen intensiven und konstruktiven Arbeitsprozess.“
 
Der Runde Tisch hat am 3. November 2014 zehn Empfehlungen für eine verbindliche Weiterentwicklung des achtjährigen Bildungsgangs ausgesprochen, anstatt strukturelle Veränderungen zu empfehlen. (Die Empfehlungen sind unter folgender Adresse zu finden: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8/Empfehlungen_Runder_Tisch_03_11_2014.pdf). Am 18. Dezember hat der Landtag NRW auf der Basis eines Antrags der Regierungsfraktionen (Drucksache 16/7612) diese Linie bekräftigt und die Landesregierung aufgefordert, die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Schuljahr 2015/2016 vorzunehmen. Das Kabinett hat am 10. Februar 2015 zugestimmt, die APO-SI zu ändern und die Verbändebeteiligung zu beginnen.
 
Die geänderten Vorschriften werden zum Schuljahr 2015/2016 wirksam. Bereits für das laufende Schuljahr gelten die Änderungen zu den erweiterten Nachprüfungsmöglichkeiten in § 44 APO-S I. Alle Gymnasien beraten noch in diesem Schuljahr in ihren Schulkonferenzen die zehn Empfehlungen des Runden Tisches und setzen Schwerpunkte für ihre schulinterne Entwicklungsarbeit.
 

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