Ministerin Löhrmann: Umsetzung der Inklusion folgt in NRW dem Elternwillen

Bertelsmann-Studie „Inklusion in Deutschland“

3. September 2015

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte im Oktober 2013 ein Erstes Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Danach soll Eltern von Kindern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bei der Schulwahl immer auch ein Platz in einer allgemeinen Schule angeboten werden.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Zu der von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Studie „Inklusion in Deutschland“ erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Der Anstieg des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung folgt in Nordrhein-Westfalen dem Elternwillen.“ Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass sich alle Schulformen an der Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konvention beteiligen: „So wie Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, so ist sie auch eine Aufgabe für alle Schulformen.“
 
Nach den Prognosen des Schulministeriums steigt der Inklusionsanteil in Primar- und Sekundarstufe I zusammen im Schuljahr 2015/16 auf 39,1 Prozent. Gegenüber dem Schuljahr 2014/15 ist das ein Zuwachs von rund fünf Prozentpunkten, gegenüber den Zahlen der Bertelsmann-Studie aus dem Schuljahr 2013/14 ein Zuwachs von rund zehn Prozentpunkten. Allein in der Primarstufe liegt der Inklusionsanteil im Schuljahr 2015/16 bei 44,8 Prozent, in der Sekundarstufe I bei 35,3 Prozent. „Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass es in NRW keinen sprunghaften Anstieg, sondern eine maßvolle Entwicklung gibt. Wir setzen die UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt um und gehen dabei mit Augenmaß vor“, betonte die Ministerin.
 
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte im Oktober 2013 ein Erstes Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Danach soll Eltern von Kindern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bei der Schulwahl immer auch ein Platz in einer allgemeinen Schule angeboten werden. Löhrmann: „Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist es zu diesem Schuljahr in so gut wie allen Fällen gelungen, Eltern ein entsprechendes Angebot zu machen – wenn auch nicht immer an der Wunschschule. Das gilt übrigens auch für Eltern, die für ihr Kind einen Platz in einer Förderschule wünschten.“
 
Ministerin Löhrmann hob die besondere Bedeutung von Fortbildungen für die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion in den Schulen hervor. „Wir unterstützen die Schulen mit landesweiten Fortbildungen zur Inklusion, um Lehrkräfte gezielt auf die Arbeit in heterogenen Lerngruppen vorzubereiten“, betonte die Ministerin. Im vergangenen Schuljahr haben 22.500 Lehrerinnen und Lehrer an der „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ teilgenommen. Insgesamt unterstützt die Landesregierung die Schulen und Schulträger bei der Umsetzung der Inklusion bis 2017 mit rund einer Milliarde Euro.

 

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