Minister Schneider: Effektiver Schutz vor Lohndumping

Arbeitsminister erklärt Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich

1. Juli 2015

Arbeitsminister Guntram Schneider hat den neu ausgehandelten Tarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifvertrag ist damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche.

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Arbeitsminister Guntram Schneider hat den neu ausgehandelten Tarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifvertrag ist damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. „Wir schützen damit die rund 40.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz durch Betriebe, die sich dem Tarifvertrag nicht angeschlossen haben“, betonte Schneider.
 
Insgesamt wurden 12 Tarifgruppen des Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Die neuen Stundenlöhne reichen von 9,00 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 14,07 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2015, ab dem 1. März 2015 erhöhen sie sich auf 9,35 Euro bzw. 14,56 Euro und ab dem 1. Januar 2016 auf 9,70 Euro bzw. 15,07 Euro.
 
Die Allgemeinverbindlicherklärung wurde erstmals nach den neuen Regeln des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ausgesprochen, das im August 2014 in Kraft getreten ist. Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gemeinsam gestellt.
 
Der NRW-Tarifausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium besteht aus je drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. „Im Einvernehmen mit den Sozialpartnern schaffen wir transparente Arbeitsbedingungen in der Branche und verhindern, dass der Wettbewerb über einen Unterbietungswettkampf bei den Lohnkosten ausgetragen wird“, unterstrich Minister Schneider. Auch der Vorgänger-Tarifvertrag für diese Branche war bereits für allgemeinverbindlich erklärt worden. Somit besteht für die Beschäftigten ein durchgehender Schutz vor Lohndumping.
 
Die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Arbeitsminister hat zur Folge, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche gilt, auch wenn die Unternehmen nicht dem Arbeitgeberverband und die Beschäftigten keiner Gewerkschaft angehören.

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