Minister Schmeltzer: Bei Minijobs liegt noch Vieles im Argen

Studie zu Minijobs in der Region Münsterland vorgestellt

20. November 2015

Minijobberinnen und Minijobber erhalten häufig nicht den ihnen zustehenden bezahlten Urlaub und auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies hat eine aktuelle Studie der Regionalagentur Münsterland und der Jobcenter in der Region bestätigt, die heute im Beisein von Arbeitsminister Rainer Schmeltzer in Greven vorgestellt worden ist.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Minijobberinnen und Minijobber erhalten häufig nicht den ihnen zustehenden bezahlten Urlaub und auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies hat eine aktuelle Studie der Regionalagentur Münsterland und der Jobcenter in der Region bestätigt, die heute im Beisein von Arbeitsminister Rainer Schmeltzer in Greven vorgestellt worden ist. „Wir wollen Minijobs nicht verbieten. Aber die Studie zeigt, dass wir genau hinsehen müssen, ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden“, sagte Minister Schmeltzer.
 
Der Minister lobte die Absicht der Jobcenter, der Wirtschaft und der Regionalagentur im Münsterland, das Thema „Minijobs“ aktiv anzugehen und die Arbeitsbedingungen der Minijobberinnen und Minijobber zu verbessern. Diese Initiative könne auch anderen Regionen in NRW als Vorbild dienen.
 
Die aktuelle Studie aus dem Münsterland, so Schmeltzer, sei insbesondere deshalb interessant, weil der Anteil der Minijobberinnen und Minijobber im Münsterland mit 13 Prozent besonders hoch sei und damit über dem Landesdurchschnitt von 11 Prozent liege. Von den im Rahmen der Studie befragten Unternehmen im Münsterland gewähren laut eigener Aussage nur zwei Drittel (64 Prozent) gesetzlich vorgeschriebene Leistungen wie Erholungsurlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) wären aber zu einer Ausweitung des Arbeitsvolumens zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bereit.
 
Wo immer möglich, so Schmeltzer weiter, sollten Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. „Die Bereitschaft dazu ist bei vielen Unternehmen und Beschäftigten vorhanden“, sagte der Minister. Aus einer eigenen Untersuchung des Landesarbeitsministeriums wisse er, dass die Hälfte der Minijobberinnen und Minijobber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstrebt. Und Der Minister räumte mit einem verbreitetem Irrtum auf: „Minijobs sind für die Unternehmen nicht wirtschaftlicher als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – sofern sie nach Recht und Gesetz verfahren.“
 
Die aktuelle Erhebung aus dem Münsterland bestätigt in großen Teilen die Ergebnisse einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des NRW-Arbeitsministeriums aus dem Jahr 2012, so Minister Schmeltzer. Als Konsequenz aus dieser Studie habe das Land im Rahmen der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ die Information der Unternehmen wie der Beschäftigten zum Thema Minijobs intensiviert, zum Beispiel mit dem Flyer „Minijobs – Was Sie wissen müssen!“. Denn häufig sei auf beiden Seiten Unkenntnis im Spiel, wenn gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht gewährt oder nicht in Anspruch genommen würden.
 
Dass die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich ist, hat ein Modellprojekt in Nordrhein-Westfalen bewiesen: In vier Jobcentern (Bielefeld, Dortmund, Duisburg und Kreis Unna) konnten in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 2.100 Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden.
 
In NRW gibt es etwa 1,7 Millionen Minijobberinnen und Minijobber. Weitere Informationen zum Thema „Minijobs“ und zur Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ unter www.landderfairenarbeit.nrw.de
 

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