Minister Remmel: Gewinne aus unlauterem Wettbewerb müssen in die Verbraucherarbeit fließen

Nordrhein-Westfalen will Rechte von Verbraucherschutzverbänden weiter stärken

27. November 2015

Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert eine stärkere Finanzierung der Verbraucherarbeit durch Abschöpfung von Unrechtsgewinnen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert eine stärkere Finanzierung der Verbraucherarbeit durch Abschöpfung von Unrechtsgewinnen. „Leidtragende von unlauteren Wettbewerbs-Praktiken sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die mittels wettbewerbswidriger Marketing-Maßnahmen oder irreführender Werbung zum Kauf animiert werden“, sagte Minister Remmel. „Wer solche unlauteren Praktiken einsetzt, muss zur Rechenschaft gezogen werden und die unrechtmäßig erzielten Gewinne müssen wieder an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückfließen.“ Die Landesregierung fordert daher zügige Nachbesserungen beim Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb durch die Bundesregierung.
 
„Es darf nicht sein, dass die Gewinnabschöpfung aus unlauteren Geschäften ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt einfließt anstatt an die, die geschädigt wurden. Wir fordern, dass die Gewinne in ein Sondervermögen fließen und gezielt für die Arbeit von Verbraucherschutzverbänden eingesetzt werden und damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute kommen“, sagte Minister Remmel vor dem Hintergrund der heutigen Bundesratssitzung, in der die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abschließend beraten wurde.
 
Die Novelle dient vor allem der Anpassung der Regelungen an die Vorgaben des EU-Rechts und beinhaltet noch keine Neuregelung zu der Abschöpfung von Gewinnen aus unlauteren Geschäften. „Die Bundesregierung hat angekündigt, die Regelungen zur Gewinnabschöpfung sowie weitere Klagemöglichkeiten von Verbraucherverbänden noch in dieser Legislaturperiode zu überprüfen. Ich appelliere an Bundesverbraucherschutzminister Maas, nun endlich einmal Farbe zu bekennen und sich auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stellen. Der Reformstau in der Verbraucherschutzpolitik auf Bundesebene muss endlich aufgelöst werden“, betonte Minister Remmel.
 
Im März 2015 hat sich der Bundesrat bereits auf Initiative Nordrhein-Westfalens für eine entsprechende Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ausgesprochen. Minister Remmel: „Leider hat der Bund abermals die Chance verstreichen lassen, das Gesetz entsprechend anzupassen und den Gewinnabschöpfungsanspruch zu reformieren. Dabei hat schon ein 2012 von uns vorgelegtes Gutachten untermauert, wie dringend der Reformbedarf ist.“
 
Der Konstanzer Rechtsprofessor Karl-Heinz Fezer hatte sich in seinem Gutachten im Auftrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums dafür ausgesprochen, ein zweckgebundenes Sondervermögen des Bundes einzurichten. Hier sollen Unrechtserlöse aus Verstößen gegen die Be­stimmungen des lauteren und fairen Wettbewerbs einfließen. Aus diesem Sondervermögen sollen die Verbraucherverbände in Deutschland eine zusätzliche Unterstützung erhalten.
 
Fezer schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um wettbewerbswidriges und unlauteres Verhalten besser sanktionieren zu können. So sollen die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehenen Re­gelungen zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen vereinfacht werden.
 
Das UWG enthält Regeln zum fairen und lauteren Wettbewerb der Un­ternehmen gegenüber den Abnehmern. Verboten sind z.B. aggressive Werbung wie die belästigende unerlaubte Telefonwerbung, irreführende Werbung etwa mit falschen oder veralteten Testergebnissen, verbrauchertäuschende Gesundheitswerbung oder Lockvogelangebote. Das Gesetz ermöglicht Verbänden auf Herausgabe des „Unrechtsgewinns“ zu klagen. Bei Erfolg geht der Unrechtsgewinn an den Bundeshaushalt, das Prozesskostenrisiko tragen die Verbände.
 

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