Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative zur Einführung eines Grünstromvermarktungsmodells

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Vermarktung von regionalem Strom aus regenerativen Energien durch eine Grünstromvermarktungsverordnung fördern

10. September 2015

Da die Bundesregierung bislang von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 verankerten Ermächtigungsgrundlage für eine Grünstromvermarktungsverordnung keinen Gebrauch gemacht hat, fordert der Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Verordnung vorzulegen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Vermarktung von regionalem Strom aus regenerativen Energien durch eine Grünstromvermarktungsverordnung fördern. Da die Bundesregierung bislang von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 verankerten Ermächtigungsgrundlage für eine Grünstromvermarktungsverordnung keinen Gebrauch gemacht hat, fordert der Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Verordnung vorzulegen.
 
„Mit diesem Vorstoß wollen wir im Land die Gründung und Organisation von Energiegenossenschaften oder genossenschaftsähnliche Konstellationen wie den Zusammenschluss von mehreren Mieterinnen und Mietern weiter voran bringen. So können wir Geschäftsmodelle und die Direktvermarktung von sauberem Strom möglich machen. Das stärkt die Bürgerenergie und steigert die Akzeptanz der Energiewende von unten, so funktioniert Klimaschutz made in NRW“, sagte Umweltminister
Johannes Remmel.
 
Nach der Novelle des EEG 2014 besteht nahezu keine wirtschaftliche Möglichkeit, den Strom aus erneuerbaren Anlagen in Deutschland an Endkundinnen und Endkunden aus Wirtschaft oder privaten Konsumenten zu vermarkten. Viele der bekannten Ökostromprodukte basieren lediglich auf Zertifikaten für so genannten ‚grünen Strom‘ aus dem europäischen Ausland. „Der Strom aus Anlagen, die eine Vergütung nach EEG erhalten, wird fast ausschließlich an der Strombörse verkauft. Damit verliert der Strom seine nachvollziehbare Herkunft und geht im allgemeinen Strommix unter. Um die Energiewende weiter zum Erfolg zu führen, brauchen wir regionale Angebote für sauberen Strom“, sagte Remmel.
 
Eine repräsentative Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zeigt: 93 Prozent der Befragten halten den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien für wichtig bis außerordentlich wichtig. Um diese Akzeptanz für die Energiewende nicht zu gefährden, setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die im Erneuerbaren Gesetz 2014 geschaffene Möglichkeit einer „Grünstromverordnung“ von der Bundesregierung umgesetzt wird.
 
Mit Ökostromangeboten aus der Region können die Vorteile der Energiewende und der Bau entsprechender Anlagen für den Endkunden fühlbar gemacht werden. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, woher ihr Strom stammt und mit ihrem eigenen Stromtarif erneuerbare Energien in der Region fördern. Diesem berechtigten Wunsch müssen wir Rechnung tragen“, forderte Remmel. Das Angebot von regionalen Stromtarifen kann außerdem in erheblichem Maße zur Systemintegration der erneuerbaren Energien beitragen. Es kann mit Anreizen kombiniert werden, die Nachfrage und Erzeugung besser aufeinander abstimmen.
 
Ein Grünstromvermarktungsmodell schafft auch neue Chancen für die Akteurinnen und Akteure im Bereich Bürgerenergie: Energiegenossenschaften können sich weiter entwickeln vom reinen Aufbau von Erzeugungskapazitäten hin zu Partnern für Händler und Versorger. Es können regionale Stromversorgungskonzepte entstehen, die auf Bürgerenergie-Anlagen basieren. 

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