Familienfreundlichere Arbeitsplätze für Beamtinnen und Beamte

Landesregierung bringt Gesetzesentwurf für ein modernisiertes Dienstrecht auf den Weg

5. Oktober 2015
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Arbeit und Familie sollen für die 347.000 Beamtinnen und Beamten des Landes noch besser miteinander vereinbar werden. Das Ziel gehört zu den zentralen Anliegen im Gesetzesentwurf für eine Dienstrechtsmodernisierung, den die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.

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Arbeit und Familie sollen für die 347.000 Beamtinnen und Beamten des Landes noch besser miteinander vereinbar werden. Das Ziel gehört zu den zentralen Anliegen im Gesetzesentwurf für eine Dienstrechtsmodernisierung, den die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Künftig können sich Beamtinnen und Beamte im Landesdienst dann zum Beispiel für Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen bis zu 15 statt bisher 12 Jahre lang beurlauben lassen, und erhalten einen festen Rückkehranspruch aus familienbedingter Teilzeit oder Beurlaubung.

„Mit dem modernisierten Dienstrecht sorgen wir dafür, dass das Land auch im verschärften Wettbewerb um Nachwuchskräfte ein attraktiver Arbeitgeber bleibt“, erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Mit Blick auf den demographischen Wandel wollen wir den individuellen Situationen der Familien gerecht werden“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

In dem 371 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf sind neben Verbesserungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht auch Verbesserungen in der Aus- und Fortbildbildung vorgesehen: „Beamtinnen und Beamte erhalten künftig einen Anspruch auf Fortbildung. Sie können damit noch besser die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine moderne, kompetente Landesverwaltung erfüllen“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

„Wir haben wie im Koalitionsvertrag angekündigt gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, Berufsverbänden und Kommunalen Spitzenverbänden eine umfassende, weitgehend ausgabenneutrale Reform des Dienstrechts erarbeitet – ein Ziel, das die Vorgängerregierung vergeblich angestrebt hatte“, sagte Finanzminister Walter-Borjans. Künftig sollen Beamtinnen und Beamte etwa ihre jährlichen Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) als Gehaltsbestandteil bekommen. Die Zulagen von langjährigen Beschäftigten in Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerfahndung und Verfassungsschutz werden außerdem wieder ruhegehaltfähig. „Wir wollen zusätzlich auch die Besoldung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister verbessern“, erläutert Minister Walter-Borjans. Zudem sollen alle Beamtinnen und Beamten einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Versorgungsauskunft erhalten.

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