Nordrhein-Westfalen setzt sich erfolgreich für die Stärkung des internationalen Standorts Bonn ein: Bundesrat stimmt Gaststaatgesetz zu

8. November 2019

Der Bundesrat hat das „Gaststaatgesetz“ zur Erleichterung der Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland beschlossen.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Der Bundesrat hat am Freitag, 8. November 2019, das „Gaststaatgesetz“ zur Erleichterung der Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland beschlossen. Damit ist drei Wochen nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag die letzte Hürde genommen, so dass das Gesetz nach der Verkündung durch die Bundesregierung in Kraft treten kann. Die Initiative für das Gaststaatgesetz ging von Nordrhein-Westfalen aus und wurde über den Bundesrat eingebracht.
 
Minister Holthoff-Pförtner: „Der entschiedene Einsatz Nordrhein-Westfalens für die Attraktivität Deutschlands als internationaler Standort hat zum Erfolg geführt. Mit dem Gaststaatgesetz erhalten wir erstmals in Deutschland einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen, der mehr Übersichtlichkeit und Transparenz für ansiedlungswillige internationale Organisationen und Einrichtungen schafft. Davon profitiert in besonderem Maße Bonn als einzigartig vernetzter Standort für VN- und andere internationale Organisationen, dessen Entwicklung wir seit mehr als 20 Jahren gemeinsam mit der Bundesregierung und der Bundesstadt Bonn vorantreiben.“
 
Der Minister weiter: „Wir heißen Gäste der internationalen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen willkommen. Bereits 21 UN-Organisationen und rund 170 international tätige Nichtregierungsorganisationen am Rhein belegen: Bonn und die Region bieten mit der Dichte an Forschungseinrichtungen beste Voraussetzungen zur Ansiedlung und hervorragende Arbeitsbedingungen für internationale Organisationen und Einrichtungen. Die kürzlich beschlossene Ansiedlung des Sekretariats der Global Water Operators` Partnership Alliance (GWOPA) in Bonn, unterstreicht die internationale Anerkennung für Nordrhein-Westfalen als Kompetenzstandort für Nachhaltigkeitspolitik. Ein modernes Gaststaatgesetz wird dazu beitragen, diese ohnehin schon guten Voraussetzungen weiter zu verbessern.“
 
Bisher gibt es in Deutschland kein Gesetz, das die mit einer Ansiedlung verbundenen Rechtsfragen verbindlich regelt, wie etwa den Status der internationalen Einrichtung, Immunitätsrechte, die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation sowie Fragen zu Steuer oder Sozialversicherung.
 
Das Gaststaatgesetz enthält nun einen umfassenden Katalog von Vorrechten, Immunitäten, steuerlichen Befreiungen und Erleichterungen, die in abgestufter Form auf der Ebene internationaler Organisationen und weiterer internationaler Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) Anwendung finden. Der Bundestag hat damit eine Reihe von Verbesserungen, die von Nordrhein-Westfalen angestrebt waren, übernommen.
 
Minister Holthoff-Pförtner: „Das Gesetz stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Bonn und der Bundesrepublik Deutschland insgesamt. Gerade in Zeiten, in denen andere für Nationalismus und Isolationismus eintreten, setzt Deutschland damit ein Zeichen für Weltoffenheit und Multilateralismus.“
 

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