Minister der Justiz Limbach spricht vor Kölner Juristischen Gesellschaft zur gesellschaftlichen Selbstermächtigung
Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach bewertete am 27. Februar 2024 vor der Kölner Juristischen Gesellschaft grundlegend eine aktuelle Kernfrage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach bewertete am 27. Februar 2024 vor der Kölner Juristischen Gesellschaft grundlegend eine aktuelle Kernfrage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens: Wie nachdrücklich und mit welchen Mitteln dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung in unserer freiheitlich repräsentativen Demokratie kundtun?
„Unsere Grundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, unsere demokratischen Rechte wie freie Wahlen, Petitionsrecht, unabhängige Gerichte und Bürgerräte gewährleisten umfassend, dass Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Ziele im Staat durchsetzen können“, so Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach. „Gerade in Zeiten, in denen Positionen und Meinungen auch aggressiv und bewusst falsch öffentlich vorgebracht werden, dürfen diese Mittel der demokratischen Meinungsbildung nicht leichtfertig aus den Händen gegeben werden.“
Minister Dr. Limbach begrüßte ein starkes bürgerschaftliches Engagement. Das sei Inbegriff unserer freiheitlichen Demokratie. Trotzdem sei nicht jedes Handeln aufgrund ethischer und idealistischer Motivation zu rechtfertigen. Es gebe Formen der gesellschaftlichen Selbstermächtigung, die strafbar seien. Weder das Recht zum Widerstand aus Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz noch das Recht auf zivilen Ungehorsam schützten jede Aktion etwa der Straßenblockierer oder Klimakleber. Denn auch der Rechtsgehorsam sei ein Postulat des freiheitlichen Rechtsstaats. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, die ausgleichende Funktion des Rechts in den Blick zu nehmen und damit die Akzeptanz des Rechts zu stärken.
„Kommunikation darf lästig, laut und nervig sein. Das selbstermächtigte Handeln muss aber im Rahmen der demokratisch legitimierten Gesetze bleiben, sonst ist es strafbar.“
Die Kölner juristische Gesellschaft e.V. (KJG) wurde am 30. November 1985 gegründet. Ihr Ziel ist es, Juristinnen und Juristen aller Berufsrichtungen miteinander ins Gespräch zu bringen und einen Gedankenaustausch über aktuelle rechtliche, rechtspolitische und allgemein interessierende Fragen zu ermöglichen. Der Diskurs zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis in Köln und in der Region soll gefördert und die persönlichen Kontakte unter den juristischen Berufsträgern sollen verbessert werden.