Land setzt Transfers von Geflüchteten in Kommunen über Weihnachten und Neujahr aus und treibt Ausbau der Unterkünfte voran

15. Dezember 2023
PHB Paul, Josefine - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Bund, Land und Kommunen stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft bei der herausfordernden Aufgabe, eine große Zahl Kinder, Frauen und Männer, die zu uns fliehen, unterzubringen und zu versorgen.

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Bund, Land und Kommunen stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft bei der herausfordernden Aufgabe, eine große Zahl Kinder, Frauen und Männer, die zu uns fliehen, unterzubringen und zu versorgen. Dabei orientiert sich die Landesregierung am Zweiklang aus Dualität von Humanität und Steuerung in der Migrationspolitik. Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen in Not aufzunehmen. Angesichts der global-politischen Entwicklungen ist derzeit nicht mit einer wesentlichen Verringerung der Zahl Schutzsuchender zu rechnen. Die Landesregierung ist sich dabei insbesondere der schwierigen Lage und der hohen Belastung in vielen Kommunen bewusst. Daher arbeitet sie mit Hochdruck daran, diese weiter zu entlasten und zu unterstützen.

Dazu gehört aktuell ein Bündel von Maßnahmen:

  • Das Land sichert den Kommunen zu, dass über Weihnachten und Neujahr keine sogenannten Zuweisungstransfers stattfinden. In diesem Jahr wird dieser Zeitraum verlängert, sodass vom 23. Dezember 2023 bis zum 7. Januar 2024 keine Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen in den kommunalen Unterkünften ankommen. Das bedeutet eine Entlastung insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die oft mit hohem Aufwand die Aufnahme und Unterbringung jedes einzelnen Geflüchteten organisieren.
  • Das Land baut im eigenen Unterbringungssystem als „Puffer“ massiv Kapazitäten auf. Die im September mit den Kommunen gemeinsam verabredete Errichtung zusätzlicher 3000 Unterbringungsplätze im Landessystem läuft auch Anfang des Jahres weiter, weitere Einrichtungen gehen sukzessive in Betrieb. Darüber hinaus nutzt das Land für die Zeit seit 1. Dezember bis zum 12. Januar zur Überbrückung Kapazitäten der Messe Köln im Umfang von bis zu 800 Plätzen.
  • Ein weiterer Schritt zur Entlastung vieler Kommunen ist die zum 1. Dezember in Kraft getretene sogenannte Eins-zu-eins-Anrechnung: Ab sofort wird die Kapazität einer Landesunterbringungseinrichtung auf die Aufnahmeverpflichtung der Standortkommune zu 100 Prozent angerechnet. Konkret bedeutet dies, dass eine Kommune, die sich für eine neue Landeseinrichtung entscheidet, teilweise deutlich weniger Geflüchtete in das eigene kommunale System aufnehmen muss. Das Land setzt damit einen Wunsch der Kommunen konsequent um und geht nun nochmals werbend auf die Kommunen zu, dem Land geeignete Liegenschaften zu nennen.
  • Schließlich gibt es aktuell auch keine Zuweisungen und Transfers von Geflüchteten mehr in die Kommunen ohne Anhörung: Aufgrund unzureichender Kapazitäten beim für die Asylverfahren zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) musste das Land zuletzt teilweise Schutzsuchende aus den Landeseinrichtungen den Kommunen zuweisen, auch wenn sie für ihren Asylantrag noch keinen Anhörungstermin beim BAMF hatten. Wegen der deutlich zu geringen Personaldecke des BAMF gab es einen signifikanten Rückstau bei den Anhörungen der Asylsuchenden. Mittlerweile steuert das Land die Zuweisungen wieder so, dass nur noch Geflüchtete in den Kommunen ankommen, die bereits ihren Anhörungstermin beim BAMF wahrgenommen haben.

Mit diesem Bündel von Maßnahmen nimmt NRW seinen Teil in der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen sowohl für die nach NRW geflüchteten Menschen als auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wahr.

Zahlen und Fakten

Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 48 Landesunterkünfte (fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, 28 Zentrale Unterbringungseinrichtungen, 15 Notunterkünfte), in deren 32.260 Plätze aktiv betrieben werden (Stand 12. Dezember 2023). Das Land arbeitet am Aufbau weiterer Unterbringungsplätze im Landessystem. So ist beispielsweise in Lage im November eine Unterbringungseinrichtung in Betrieb gegangen (bis zu 300 Plätze). Zu Jahresbeginn wird eine zweite Einrichtung in Weeze mit mittelfristig bis zu 640 Plätzen in Betrieb gehen, ebenso wie eine Einrichtung in Dortmund (400-500 Plätze). Zudem wird das Land im Januar 2024 eine bislang durch die Stadt Hamm kommunal genutzte Notunterkunft übernehmen (bis zu 500 Plätze).

Seit 2022 hat sich die Zahl der Schutzsuchenden durch den Ukraine-Krieg unvorhergesehen stark erhöht. Zudem kommt eine höhere Zahl an Menschen aus anderen Staaten nach Deutschland und NRW, die nach den Einschränkungen der Pandemie wieder verstärkt zu uns flüchten. Der Immobilien- und Wohnungsmarkt war zu diesem Zeitpunkt bereits angespannt und er ist es weiterhin, auch, weil die ca. 230.000 Menschen aus der Ukraine (Stand 10. Dezember 2023), hier in NRW Schutz und Obdach gefunden haben. Hinzu kommen rund 61.000 Schutzsuchende aus anderen Kriegs- und Krisenregionen, die bereits in den ersten elf Monaten des Jahres in NRW Zuflucht gefunden haben. Die meisten Schutzsuchenden, die nach NRW kommen, stammen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan.

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