Justizminister Dr. Limbach stellt landesweites Konzept einer familiensensiblen Vollzugsgestaltung in Nordrhein-Westfalen vor

12. April 2024
Familie Schutz

Am Freitag, 12. April 2024, hat Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach in den Justizvollzugsanstalten Willich I und II interessierten Vertreterin-nen und Vertretern der Medien den aktuellen Stand der familiensensiblen Vollzugsgestaltung in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

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Am Freitag, 12. April 2024, hat Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach in den Justizvollzugsanstalten Willich I und II interessierten Vertreterinnen und Vertretern der Medien den aktuellen Stand der familiensensiblen Vollzugsgestaltung in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Unter diesem Begriff werden alle Maßnahmen und Angebote verstanden, die der Aufrechterhaltung der sozialen Anbindungen und der Herstellung eines guten familiären Kontakts dienen (wie z.B. familienfreundliche Besuchsgestaltung, Elternkompetenztraining und anlassbezogene Familientage).

Minister Dr. Limbach: „Die Aufrechterhaltung des familiären Kontakts ist wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Resozialisierung. Denn die Stärkung des familiären Zusammenhalts hat eine doppelte kriminalpräventive Wirkung. Einerseits hinsichtlich der Wiedereingliederung der Inhaftierten selbst in die Gesellschaft und andererseits hinsichtlich der Vermeidung des Abgleitens der Kinder inhaftierter Eltern in die Kriminalität.“

Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag ausdrücklich benannten Ziels, den Justizvollzug familiensensibler zu gestalten, ist in Nordrhein-Westfalen das dreistufige Konzept „Familiensensibler Justizvollzug in NRW“ handlungsleitend. Dieses Konzept sieht neben verpflichtenden Mindeststandards für alle 36 Justizvollzugsanstalten des Landes, auch die Einrichtung von sechs Schwerpunktanstalten für familiensensible Vollzugsgestaltung vor, darunter die Justizvollzugsanstalten Willich I (Männervollzug) und II (Frauenvollzug).

Schätzungen zufolge sind in der EU fast eine Million und in Deutschland 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Kinder Inhaftierter sind vielfältigen Risikofaktoren ausgesetzt. Sie weisen eine erhöhte Lebenszeitprävalenz für psychische Erkrankungen auf und haben ein erhöhtes Risiko, selbst straffällig bzw. inhaftiert zu werden.

„Die soziale Ausgrenzung und Diskriminierung der so ‚mitbestraften‘ Kinder als Folge der Inhaftierung eines Elternteils muss entgegengewirkt werden“, so Minister Dr. Limbach.

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