Ausbau der Windenergie: Landesregierung legt neue Planungshilfe für Kommunen vor

Ministerin Neubaur: Wir unterstützen Städte und Gemeinden dabei, Spielräume für mehr Windenergieflächen zu nutzen

27. Februar 2023
PHB Neubaur, Mona - lächelnd, blauer Hintergrund (2022)

Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu. Um Städte und Gemeinden noch gezielter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu unterstützen, hat die Landesregierung eine neue Planungshilfe veröffentlicht.

Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu. Um Städte und Gemeinden noch gezielter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu unterstützen, hat die Landesregierung eine neue Planungshilfe veröffentlicht. In der FAQ-Sammlung werden planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen rund um den Windenergie-Ausbau beantwortet. Hintergrund sind neue Regelungen im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) des Bundes, die im Februar in Kraft getreten sind.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist zentral für eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Das Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes eröffnet hierfür wichtige neue Chancen. Wir wollen die Vorgaben zusammen mit unseren Städten und Gemeinden schnellstmöglich nutzen und streben dabei eine größtmögliche Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Mit der Planungshilfe unterstützen wir die Kommunen gezielt bei planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragen und zeigen, wie sie neue Spielräume für mehr Flächen für Windkraftanlagen nutzen können. Ich ermutige die Akteure auf kommunaler und regionaler Ebene, die Energiewende weiterhin so entschlossen und engagiert voranzutreiben.“

Bei der FAQ-Sammlung stehen planungsrechtliche Regelungen sowie das neue Instrument der Positivplanung im Vordergrund, das die Möglichkeiten der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung konkretisiert. Die Planungshilfe ist mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung abgestimmt und wird fortlaufend erweitert.

Zum Hintergrund:

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund ein neues Regelungsregime für den erforderlichen Windenergieausbau geschaffen. Nordrhein-Westfalen wird danach verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu sichern. Die Umsetzung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung. Zusätzlich können die Kommunen den Windenergieausbau gezielt auf von den Stadt- und Gemeinderäten ausgewählten Flächen durch das Instrument der Positivplanung steuern.

Die Planungshilfe steht hier zum Download bereit. Zusätzliche Fragen können unter www.landesplanung.nrw.de/kontakt eingereicht werden.

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